Ein Wahlgrab, z.B. Doppel- oder Familiengrab, ist individuell und evtl. schon vorhanden, kann aber auch von den Angehörigen ausgesucht werden. Je nach Art und Größe können mehrere Beisetzungen in dieser Grabanlage vorgenommen werden. In einem Wahlgrab können auch Urnen beigesetzt werden. Grabpflege und Grabstein fallen bei einem Wahlgrab bei mehreren Beisetzungen nur einmal an. Möglicherweise muss die Grabstelle für die entsprechende Nutzungsdauer verlängert, das heißt nachgekauft werden.
Ein Rasengrab befindet sich auf der einheitlichen Fläche. Die Vergabe der Grabstellen erfolgt in einer festgelegten Reihenfolge und ist nicht erwerb- oder erweiterbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Namensplatten in DIN A4 Größe anfertigen zu lassen. Das platzieren von Grabschmuck auf dem Grab ist nicht möglich. Für die Erhaltung des Grabes ist der Friedhof im Zuständigkeitsbereich.
In der Stadt Bingen werden Rasengräber bereitgestellt, in denen nur 1 Urne beigesetzt werden kann. Das Rasengrab darf mit einer ca. DIN A4 großen Steinplatte abgedeckt werden, die vom Steinmetz mit dem Namen, den Daten und z.B. einem Kreuz oder anderen Symbolen nach den örtlichen Vorgaben beschriftet werden kann.
In verschiedenen Gemeinden werden Urnenwände bereitgestellt, in denen in der Regel bis zu 2 Urnen beigesetzt werden können. Die Urnennische kann wie ein Familiengrab immer wieder neu angemietet werden. Vom Steinmetz kann die Nischenplatte mit Namen, Daten und z. B. einem Kreuz usw. nach den örtlichen Vorgaben beschriftet werden.
Diese findet in einer nicht gekennzeichneten Grabstelle statt. Bei dieser Art der Beisetzung ist es den Angehörigen nicht möglich an der Beisetzung teilzunehmen. Die Urne wird z.B. für Bingen und Vororte auf dem Waldfriedhof in Bingen von den Friedhofsarbeitern in aller Stille beigesetzt. Die Lage der Urne ist nur der Friedhofsverwaltung bekannt, welche darüber keine Auskunft erteilt.
Eine besondere Form der Urnenbeisetzung ist die Seebestattung. Die Angehörigen haben die Auswahl unter verschiedenen Beisetzungsgebieten in europäischen und internationalen Gewässern. Auf Wunsch kann die Beisetzung von den Angehörigen begleitet werden. Wir veranlassen die Überführung der Urne vom Krematorium an die von uns beauftragte Seebestattungsreederei. Nach der Beisetzung erhalten Sie eine Seekarte mit den genauen Eintragungen des Beisetzungsortes.Je nach Wunsch kann dann die Urne nach Terminabsprache beigesetzt werden.
Die Asche der/des Verstorbenen wird in eine vergängliche Urne umgebettet. Die Urne wird an das Forstamt des Waldes überführt. Je nach Wunsch kann dann die Urne nach Terminabsprache beigesetzt werden. Für Bingen und Umgebung gibt es in der Gemeinde Waldalgesheim den Ruheforst. Hier findet man in idyllischer Umgebung auch für sich den richtigen Ruheplatz.
www.ruheforst-deutschland.de
www.friedwald.de
Des Weiteren bieten viele Friedhöfe die Naturnahe Bestattungen an beispielsweise in Büdesheim. Dort werden an einem Baum biologisch abbaubare Urnen beigesetzt.
In unserem Hause finden Sie eine repräsentative Auswahl von Sargmodellen die verschiedenen Formen und Materialien umfasst, diese finden Sie in unserer Sargausstellung. Dort haben Sie die Gelegenheit, sich Särge direkt anzuschauen.
Wir haben unterschiedlichste Urnen für Sie zur Ansicht ausgestellt. Wir führen Urnen ausfolgenden Werkstoffen:
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Der Tod eines vertrauten Menschen kommt (wenn auch absehbar) immer plötzlich und überraschend. Zuerst muss ein Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen.
Tritt der Tod zu Hause ein, sollte nach Möglichkeit der Hausarzt die Todesbescheinigung ausstellen, da er die verstorbene Person kannte. Ein Notarzt könnte (in Unkenntnis der Krankengeschichte) Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod ankreuzen, dann muss die Polizei eingeschaltet werden und der Leichnam ist bis zur Klärung beschlagnahmt. Der Leichnam darf bis zu 36 Stunden am Sterbeort verbleiben, so können sich die Angehörigen und Bekannten auch in Ruhe noch von dem Verstorbenen verabschieden. Selbstverständlich kann auch eine Verabschiedung am offenen Sarg erfolgen.
Tritt der Tod im Krankenhaus ein wird der Leichnam in der Regel in einen gekühlten Abschiedsraum verbracht, von wo wir den Leichnam abholen und einbetten.
Hat die Verstorbene Person keine Bestattungsverfügung oder Wünsche zu ihrer Bestattung geäußert, so bestimmen die nächsten Angehörigen in der Reihenfolge Ehefrau, Kinder, Eltern (gemäß der Erbfolge) die Art und Durchführung der Beisetzung. Die Beisetzung oder Einäscherung darf erst 48 Stunden nach Eintritt des Todes und sollte innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Vor der Einäscherung wird vom Amtsarzt eine zweite Leichenschau durchgeführt.
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Im Kundenportal können Sie zuhause, ganz in Ruhe, wichtige Aufgaben erledigen. Zum Beispiel können Sie die Trauerfeiermusik aussuchen, Trauerdruckadressen eingeben oder passende Formulierungen für den Trauerdruck suchen.
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So funktioniert es
Die Auswahl an Liedern, die bei einer Beisetzung gespielt wird, hängt sehr vom persönlichen Empfinden ab. Musik kann trösten, wenn Worte schwerfallen. Musik nimmt Sie mit auf eine Reise in die Erinnerung.
Das handschriftliche Adressieren von Umschlägen ist in der Zeit der ersten Trauer zeitaufwändig. Mit unserer Online-Eingabe von Adressen erleichtern wir Ihnen diese Arbeit und geben Ihnen mehr Zeit und Raum für das Wesentliche: Ihren Abschied.
Eine persönlich formulierte Trauerkarte ist eine schöne Geste der Würdigung gegenüber dem Verstorbenen und zugleich ein in Wort gefasstes Gefühl des Trostes für die Trauergemeinde.
Hat die verstorbene Person keine Bestattungsverfügung oder Wünsche zu ihrer Bestattung geäußert, so bestimmen die nächsten Angehörigen in der Reihenfolge Ehefrau, Kinder, Eltern (gemäß der Erbfolge) die Art und Durchführung der Beisetzung. Die Beisetzung oder Einäscherung darf erst 48 Stunden nach Eintritt des Todes und sollte innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Vor der Einäscherung wird vom Amtsarzt eine zweite Leichenschau durchgeführt.
Unsere Bestattungsvorsorge umfasst finanzielle Absicherung, Vorsorgeversicherungen, Treuhandverträge und alle weiteren Aspekte Ihrer individuellen Bestattungsplanung. Sorgen Sie rechtzeitig vor und gewährleisten Sie damit eine würdevolle und finanziell abgesicherte Bestattung nach Ihren Wünschen.
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Im Trauerfall gibt es eine Reihe von Formalitäten zu erledigen, bei denen wir Ihnen gerne behilflich sind. Dazu gehören zum Beispiel Abmeldungen des Verstorbenen bei Behörden, Institutionen, Organisationen und Unternehmen.
Durch rechtzeitig und korrekt durchgeführte Abmeldungen und insbesondere Vertragskündigungen verhindern Sie unnötige Kosten.
Auch der digitale Nachlass des Verstorbenen kann, wenn der Verstorbene Internetnutzer war, bei Bedarf ermittelt und sicher geregelt werden. So werden weiterlaufenede Kosten bei Vertragspartnern verhindert und gegebenfalls ermittelte Guthaben gesichert.
Unser Haus verfügt dazu über einen ausgezeichneten
Formalitätenservice mit besonderem Erbenschutz.
Wir übernehmen für Sie beispielsweise sämtliche Abmeldungen bei allen Behörden, Vereinen, Organisationen und Unternehmen. Unser Service steht Ihnen über einen Zeitraum von min. 12 Monaten zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie online und bequem von zu Hause auch selbständig notwendige Formalitäten vornehmen.
Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit auch den digitalen Nachlass des Verstorbenen regeln zu lassen. Diese vielfach ausgezeichnete Zusatzleistung ist sinnvoll, wenn Sie keine Kenntnis und/oder keinen Zugriff auf die digitalen Hinterlassenschaften des Verstorbenen haben, jedoch eine regelmäßige Internetnutzung zu Lebzeiten bestand bzw. nicht auszuschließen ist. Sie benötigen zur Aktivierung des Online-Schutzpaketes keine Zugangsdaten oder Passwörter des Verstorbenen.
Bei Deutschlands führenden Webanbietern lassen wir prüfen, ob ein Account, eine Mitgliedschaft oder ein Vertrag mit der verstorbenen Person besteht (automatische Recherche bei ca. 250 Unternehmen). Sie legen fest, ob so ermittelte Konten gekündigt oder auf Sie übertragen werden sollen. Damit schützen Sie sich ggf. vor unnötig weiterlaufenden Kosten aus Verträgen. Werden Guthaben oder andere Vermögenswerte ermittelt, kommt es zur geregelten Auszahlung bzw. Übertragung an die Erben. An den Verstorbenen adressierte Werbepost wird durch die Benachrichtigung der Unternehmen abgestellt. Jeglicher Zugriff auf digitale Inhalte des Verstorbenen bei Webanbietern (z.B. Emails, Musikdateien, Fotos, usw.) durch uns oder andere Dritte wird dabei garantiert ausgeschlossen.
Im Trauerfall entstehen einige notwendige und leider auch häufig bürokratisch mühsame Aufwände, die wir Ihnen gerne abnehmen. Dazu gehören typischerweise die Abmeldungen bei der Rentenversicherung und Sozialämtern, bei Krankenkassen und Versicherungen oder die Abmeldungen des Rundfunkbeitrages (GEZ) und anderer haushaltsbezogener Dienstleister wie z.B. Telekommunikations- und Stromanbieter. Wir erledigen das für Sie umgehend, zuverlässig und mit Abmeldegarantie bei jedem beliebigen Empfänger.
Für Angehörige halten wir ständig einfache Drucksachen in ausreichender Menge bereit. Dazu zählen Trauerbriefe, Klappkarten, Karten und Umschläge, in weiß mit schwarzen und silbernen Rand, sowie in Marmormuster (Siehe Abbildungen rechts).
In den in unserem Büro ausgelegten Katalogen finden Sie eine große Auswahl weiterer Vorlagen. Hier können Sie sich in Ruhe Ihre individuelle Trauerdrucksache zusammenstellen, die in der Regel am nächsten Werktag bei uns eintreffen
Wir stehen Ihnen rund um die Uhr zur Seite.