LEISTUNGEN

Unsere Bestattungsarten


Erdbestattungsarten 

  

Feuerbestattungsarten



Einzelheiten und Organisation der Bestattung


  • Bereitstellung von Sarg, Urne und allem notwendigen Zubehör
  • Erstellen der Zeitungsanzeigen
  • Gestaltung und Druck von Trauerdrucksachen wie Bildchen, Karten, Umschläge und Adressen
  • Auslegung von Kondolenzlisten/Kondolenzbuch
  • Terminierung der Beisetzung
  • Trägerstellung zur Überführung und Beisetzung
  • Bestellung von Blumenschmuck und Dekoration
  • Übergabe von Kondolenzkarten, Kondolenzbuch, Bild
  • Bei Seebestattung Absprache mit der Reederei
  • Umbettung und Wiederbeisetzung einschließlich der notwendigen Dokumente

Unmittelbarer Dienst für den Verstorbenen


  • Erste Versorgung am Sterbeort
  • Hygienische Vorkehrungen
  • Überführungen
  • Einkleiden und Einbetten

Regelung bei Behörden & Versicherungen


  • Beschaffung der ärztlichen Todesbescheinigung
  • Sterbefall-Beurkundung beim Standesamt
  • Sterbefallanzeige
  • Beschaffung einzelner Personenstandsdokumente mit entsprechenden Voranzeigen beim Standesamt
  • Sterbefallmeldung und Terminfestlegung bei der Friedhofsverwaltung
  • Beantragung der 3-monatlichen Vorschusszahlung für Witwe oder Witwer beim Rententräger
  • Abmeldung bei der Krankenkasse/ der Rente/ Witwenrente, wenn Ehepartner bereits verstarb
  • Überwachung der Grabarbeiten
  • Anmeldung der Versicherungsansprüche bei Lebens- oder Sterbegeldversicherungen, Gewerkschaften u.a. Organisationen
  • Besorgung der Genehmigung zur Feuerbestattung
  • Besorgung der Dokumente bei den Konsulaten für eine internationale Überführung

Urnen


In unserem Hause finden Sie eine repräsentative Auswahl von Sargmodellen die verschiedenen Formen und Materialien umfasst, diese finden Sie in unserer Sargausstellung. Dort haben Sie die Gelegenheit, sich Särge direkt anzuschauen.


Wir haben unterschiedlichste Urnen für Sie zur Ansicht ausgestellt. Wir führen Urnen ausfolgenden Werkstoffen:


  • Metall
  • Zink
  • Massivholz
  • Glas
  • Marmor
  • Alabaster
  • Keramik
  • Pappe

Särge


In unserem Hause finden Sie eine repräsentative Auswahl von Sargmodellen die verschiedenen Formen und Materialien umfasst, diese finden Sie in unserer Sargausstellung. Dort haben Sie die Gelegenheit, sich Särge direkt anzuschauen.

Ratgeber im Trauerfall


Der Tod eines vertrauten Menschen kommt (wenn auch absehbar) immer plötzlich und überraschend. Zuerst muss ein Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen.


Tritt der Tod zu Hause ein, sollte nach Möglichkeit der Hausarzt die Todesbescheinigung ausstellen, da er die verstorbene Person kannte. Ein Notarzt könnte (in Unkenntnis der Krankengeschichte) Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod ankreuzen, dann muss die Polizei eingeschaltet werden und der Leichnam ist bis zur Klärung beschlagnahmt. Der Leichnam darf bis zu 36 Stunden am Sterbeort verbleiben, so können sich die Angehörigen und Bekannten auch in Ruhe noch von dem Verstorbenen verabschieden. Selbstverständlich kann auch eine Verabschiedung am offenen Sarg erfolgen.


Tritt der Tod im Krankenhaus ein wird der Leichnam in der Regel in einen gekühlten Abschiedsraum verbracht, von wo wir den Leichnam abholen und einbetten.

Für die Beurkundung des Sterbefalls benötigen wir folgende Urkunden:


  • Gültigen Personalausweis oder eine Meldebescheinigung über den aktuellen Wohnsitz
  • bei Ledigen - Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde)
  • bei Verheirateten - Heiratsurkunde (Stammbuch oder aktuellen Auszug aus dem Familienbuch
  • bei Geschieden - Heiratsurkunde (Stammbuch) rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • bei Verwitweten - Heiratsurkunde (Stammbuch) Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
  • bei minderjährigen Kinder Geburtsurkunde bzw. Name, Adresse und Geburtstag

Des Weiteren sollten bereit liegen:


  • Urkunde über das Nutzungsrecht an einem vorhandenen Grab (Grabbuch)
  • evtl. Willenserklärung zur Bestattungsart
  • Mitgliedskarte der Krankenkasse
  • Rentenanpassungsmitteilung (letzter, aktueller Stand) / Rentennummer
  • Lebens- bzw. Sterbegeldversicherungspolicen mit letzter Zahlungsanweisung
  • 

Hat die Verstorbene Person keine Bestattungsverfügung oder Wünsche zu ihrer Bestattung geäußert, so bestimmen die nächsten Angehörigen in der Reihenfolge Ehefrau, Kinder, Eltern (gemäß der Erbfolge) die Art und Durchführung der Beisetzung. Die Beisetzung oder Einäscherung darf erst 48 Stunden nach Eintritt des Todes und sollte innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Vor der Einäscherung wird vom Amtsarzt eine zweite Leichenschau durchgeführt.

Kundeportal


Das Online-Kundenportal ist ein besonderes Angebot des Bestattungsinstituts Krick. Es erleichtert Ihnen mit zahlreichen Services die Organisation der Bestattung.


Im Kundenportal können Sie zuhause, ganz in Ruhe, wichtige Aufgaben erledigen. Zum Beispiel können Sie die Trauerfeiermusik aussuchen, Trauerdruckadressen eingeben oder passende Formulierungen für den Trauerdruck suchen.


Das Online-Kundenportal ist ein modernes Angebot und erleichtert Ihnen viele Aufgaben in einer schwierigen Zeit.


So funktioniert es

  • Sie erhalten von uns eine E-Mail mit Benutzername und Kennwort. Weiter unten auf dieser Seite finden Sie die Login-Maske für unseren geschützten Online-Bereich (falls Sie noch keine E-Mail von uns erhalten haben, geben Sie uns kurz Bescheid!)
  • Dort finden Sie Zugang zu allen Modulen
  • Es ist ganz einfach und selbsterklärend
  • Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns natürlich gerne jederzeit an (hier der Link zu Kontakteinformation) Wir helfen Ihnen weiter.
  • TRAUERFEIERMUSIK AUSSUCHEN UND INDIVIDUELL ZUSAMMENSTELLEN

    Die Auswahl an Liedern, die bei einer Beisetzung gespielt wird, hängt sehr vom persönlichen Empfinden ab. Musik kann trösten, wenn Worte schwerfallen. Musik nimmt Sie mit auf eine Reise in die Erinnerung.

    • Wählen Sie aus unserer Online-Bibliothek (ca. 500 Titel) in Ruhe zuhause die Musik für Ihre Trauerfeier aus. Sie können sich alle Titel auch vorher anhören.
    • Ihr Lieblingsstück ist nicht dabei? Sie können auch eigene Musik hochladen.
    • Geben Sie an, zu welchem Zeitpunkt während der Trauerfeier die Musik abgespielt werden soll.
    • Suchen Sie passende Musik zusammen mit Geschwistern und Freunden aus, auch wenn diese nicht vor Ort sind.
  • TRAUERDRUCKADRESSEN SCHNELL UND EINFACH EINGEBEN

    Das handschriftliche Adressieren von Umschlägen ist in der Zeit der ersten Trauer zeitaufwändig. Mit unserer Online-Eingabe von Adressen erleichtern wir Ihnen diese Arbeit und geben Ihnen mehr Zeit und Raum für das Wesentliche: Ihren Abschied.

    • Mehrere Personen können gleichzeitig (auch von verschiedenen Orten aus) an derselben Liste arbeiten und Adressen eingeben.
    • Adressen werden automatisch postalisch kontrolliert und ggf. ergänzt oder verbessert.
    • Doppelte Adressen werden markiert.
    • Keine erneute Adresseingabe für die Danksagung, die bestehenden Adressen können ergänzt und wiederverwendet werden.
    • Umschläge werden von uns individuell gestaltet und bedruckt (Schrift, Farbe etc.).
  • FORMULIERUNGEN FÜR IHREN TRAUERDRUCK

    Eine persönlich formulierte Trauerkarte ist eine schöne Geste der Würdigung gegenüber dem Verstorbenen und zugleich ein in Wort gefasstes Gefühl des Trostes für die Trauergemeinde.

    • Sie erhalten in unserem Portal eine große Auswahl an weltlichen und religiösen Sprüchen, Formulierungen, Zitaten, Psalmen etc.
    • Wählen Sie in Ruhe zuhause am PC aus.
    • Markieren Sie Ihre Favoriten, um anschließend aus dieser Auswahl die endgültige Formulierung zu wählen.
    • Stellen Sie so Ihre individuell formulierte Trauerkarte zusammen.
zum Onlineportal

Bestattung ohne festgelegte Wünsche oder Verfügung: Professionelle Unterstützung in einer schwierigen Zeit


Hat die verstorbene Person keine Bestattungsverfügung oder Wünsche zu ihrer Bestattung geäußert, so bestimmen die nächsten Angehörigen in der Reihenfolge Ehefrau, Kinder, Eltern (gemäß der Erbfolge) die Art und Durchführung der Beisetzung. Die Beisetzung oder Einäscherung darf erst 48 Stunden nach Eintritt des Todes und sollte innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Vor der Einäscherung wird vom Amtsarzt eine zweite Leichenschau durchgeführt.

Bestattungsvorsorge


Unsere Bestattungsvorsorge umfasst finanzielle Absicherung, Vorsorgeversicherungen, Treuhandverträge und alle weiteren Aspekte Ihrer individuellen Bestattungsplanung. Sorgen Sie rechtzeitig vor und gewährleisten Sie damit eine würdevolle und finanziell abgesicherte Bestattung nach Ihren Wünschen.


Mehr erfahren

Ratgeber im Trauerfall


Der Tod eines vertrauten Menschen kommt (wenn auch absehbar) immer plötzlich und überraschend. Zuerst muss ein Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. 

Tritt der Tod zu Hause ein, sollte nach Möglichkeit der Hausarzt die Todesbescheinigung ausstellen, da er die verstorbene Person kannte. Ein Notarzt könnte (in Unkenntnis der Krankengeschichte) Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod ankreuzen, dann muss die Polizei eingeschaltet werden und der Leichnam ist bis zur Klärung beschlagnahmt. Der Leichnam darf bis zu 36 Stunden am Sterbeort verbleiben, so können sich die Angehörigen und Bekannten auch in Ruhe noch von dem Verstorbenen verabschieden. Selbstverständlich kann auch einen Verabschiedung am offenen Sarg erfolgen.

Formalitäten-Service


Im Trauerfall gibt es eine Reihe von Formalitäten zu erledigen, bei denen wir Ihnen gerne behilflich sind. Dazu gehören zum Beispiel Abmeldungen des Verstorbenen bei Behörden, Institutionen, Organisationen und Unternehmen. 


Durch rechtzeitig und korrekt durchgeführte Abmeldungen und insbesondere Vertragskündigungen verhindern Sie unnötige Kosten.


Auch der digitale Nachlass des Verstorbenen kann, wenn der Verstorbene Internetnutzer war, bei Bedarf ermittelt und sicher geregelt werden. So werden weiterlaufenede Kosten bei Vertragspartnern verhindert und gegebenfalls ermittelte Guthaben gesichert.


Unser Haus verfügt dazu über einen ausgezeichneten 

Formalitätenservice mit besonderem Erbenschutz.

Wir übernehmen für Sie beispielsweise sämtliche Abmeldungen bei allen Behörden, Vereinen, Organisationen und Unternehmen. Unser Service steht Ihnen über einen Zeitraum von min. 12 Monaten zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie online und bequem von zu Hause auch selbständig notwendige Formalitäten vornehmen.

Digitaler Nachlass


Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit auch den digitalen Nachlass des Verstorbenen regeln zu lassen. Diese vielfach ausgezeichnete Zusatzleistung ist sinnvoll, wenn Sie keine Kenntnis und/oder keinen Zugriff auf die digitalen Hinterlassenschaften des Verstorbenen haben, jedoch eine regelmäßige Internetnutzung zu Lebzeiten bestand bzw. nicht auszuschließen ist. Sie benötigen zur Aktivierung des Online-Schutzpaketes keine Zugangsdaten oder Passwörter des Verstorbenen.


Bei Deutschlands führenden Webanbietern lassen wir prüfen, ob ein Account, eine Mitgliedschaft oder ein Vertrag mit der verstorbenen Person besteht (automatische Recherche bei ca. 250 Unternehmen). Sie legen fest, ob so ermittelte Konten gekündigt oder auf Sie übertragen werden sollen. Damit schützen Sie sich ggf. vor unnötig weiterlaufenden Kosten aus Verträgen. Werden Guthaben oder andere Vermögenswerte ermittelt, kommt es zur geregelten Auszahlung bzw. Übertragung an die Erben. An den Verstorbenen adressierte Werbepost wird durch die Benachrichtigung der Unternehmen abgestellt. Jeglicher Zugriff auf digitale Inhalte des Verstorbenen bei Webanbietern (z.B. Emails, Musikdateien, Fotos, usw.) durch uns oder andere Dritte wird dabei garantiert ausgeschlossen.


  • Datenschutzkonforme Recherche von Accounts und Verträgen
  • Vertragskündigung oder -übertragung
  • Soziale Netzwerke: Löschung oder Deaktivieren von Profilen


Abmeldungen


Im Trauerfall entstehen einige notwendige und leider auch häufig bürokratisch mühsame Aufwände, die wir Ihnen gerne abnehmen. Dazu gehören typischerweise die Abmeldungen bei der Rentenversicherung und Sozialämtern, bei Krankenkassen und Versicherungen oder die Abmeldungen des Rundfunkbeitrages (GEZ) und anderer haushaltsbezogener Dienstleister wie z.B. Telekommunikations- und Stromanbieter. Wir erledigen das für Sie umgehend, zuverlässig und mit Abmeldegarantie bei jedem beliebigen Empfänger.


  • Sichere Abmeldung bei jedem Empfänger
  • Unbegrenzte Anzahl von Abmeldungen
  • 100% Abmeldegarantie


Trauerdrucksachen


Für Angehörige halten wir ständig einfache Drucksachen in ausreichender Menge bereit. Dazu zählen Trauerbriefe, Klappkarten, Karten und Umschläge, in weiß mit schwarzen und silbernen Rand, sowie in Marmormuster (Siehe Abbildungen rechts).

In den in unserem Büro ausgelegten Katalogen finden Sie eine große Auswahl weiterer Vorlagen. Hier können Sie sich in Ruhe Ihre individuelle Trauerdrucksache zusammenstellen, die in der Regel am nächsten Werktag bei uns eintreffen

Share by: